Gewässerschutz: unverkennbare Erfolge

Gemäss dem Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG), müssen die Verursacher des Abwassers für die Kosten der Entsorgung und Reinigung aufkommen (Verursacherprinzip). Die Kantone sind für die Einhaltung der Gesetze zuständig. Vor Ort sind es in der Regel die Gemeinden, einzeln oder im Verbund, die für Planung, Durchführung und Verwaltung der erforderlichen Anlagen zur Abwasserentsorgung und -reinigung sorgen müssen.

In der Schweiz ist der Gewässerschutz ein Erfolg! Dank dem Bau der flächendeckenden Infrastruktur und Massnahmen wie das Phosphatverbot in Waschmitteln, die Bezeichnung von Schutzzonen für Grundwasser, der speziellen Vorbehandlung von Abwasser aus Industrie und Gewerbe oder der Regelung zur Abfallentsorgung, ist ein grosser Teil der Verschmutzung verschwunden. Nur unsere Grosseltern können sich noch an Badeverbote in Schweizer Seen erinnern!

 

Weitere Informationen befinden sich auf der Webseite des Bundesamtes für Umwelt (BAFU): http://www.bafu.admin.ch/gewaesserschutz/index.html?lang=de